Antrag stellen
Pflegegrad formlos bei der Pflegekasse beantragen.
Pflegegrad, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Haushaltshilfe nach Krankheit oder OP und private Alltagshilfe funktionieren unterschiedlich. Hier finden Sie die wichtigsten Wege verständlich erklärt – mit Voraussetzungen, offiziellen Quellen und dem passenden nächsten Schritt.
Sie müssen nicht vorab wissen, welche Leistung oder welcher Kostenträger zuständig ist. Entscheidend ist zuerst, was im Alltag konkret gebraucht wird. Danach lässt sich sauber einordnen, welche private Unterstützung sofort möglich ist und welche Ansprüche zusätzlich geprüft werden sollten.
Der Pflegegrad bildet die Grundlage für viele Leistungen der Pflegeversicherung. Entscheidend ist, wie selbstständig der Alltag noch bewältigt werden kann.
Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag monatlich 131 € Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Wenn eine private Pflegeperson ausfällt oder Entlastung braucht, können Leistungen der Pflegeversicherung relevant sein. Voraussetzungen und Budget müssen im Einzelfall geprüft werden.
Nach Krankheit, Operation oder Krankenhausaufenthalt kann praktische Hilfe nötig sein. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse hängt von den Voraussetzungen des Einzelfalls ab.
Planbare Einsätze schaffen Freiräume, wenn Angehörige dauerhaft organisieren, begleiten oder Betreuung auffangen.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und weitere Leistungen können unabhängig von Pflegegrad oder Kostenzusage privat vereinbart werden.
Bei Schwangerschaft, Geburt oder vorübergehender Familienbelastung kann praktische Unterstützung im Haushalt sinnvoll sein.
Hilfsmittel und praktische Anpassungen können Alltag, Mobilität und Rückkehr nach Hause deutlich erleichtern.
Wenn der Bedarf bereits ungefähr feststeht, finden Sie hier konkrete Leistungsumfänge, Paketpreise und den direkten Weg zur Anfrage.
Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist. Er wird auf Antrag von der Pflegekasse festgestellt.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege können bei Pflegegrad 1 bis 5 den Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote einsetzen. Ob und wie artemicare-Leistungen erstattet werden, muss regional und vor Einsatzbeginn geklärt werden.
Die Einstufung richtet sich nach der tatsächlichen Selbstständigkeit und dem Unterstützungsbedarf im Alltag – nicht allein nach einer Diagnose.
Pflegegrad formlos bei der Pflegekasse beantragen.
Einschränkungen und regelmäßig notwendige Hilfe realistisch festhalten.
Der Begutachtungsdienst bewertet die Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen.
Pflegegrad und Leistungsansprüche werden schriftlich mitgeteilt.
Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und private Hilfe erfüllen unterschiedliche Zwecke. Die Pflegekasse entscheidet über den individuellen Leistungsanspruch.
Wenn keine Kostenzusage vorliegt oder Unterstützung schnell gebraucht wird, können artemicare-Leistungen privat vereinbart werden.
Schildern Sie kurz, was im Alltag gerade nicht zuverlässig funktioniert, ob bereits ein Pflegegrad besteht und welche Unterstützung benötigt wird. Wir ordnen die praktische Hilfe ein und zeigen den passenden nächsten Schritt.
Klare Vorteile ohne Rechenarbeit. Wir berücksichtigen automatisch die für Sie beste verfügbare Variante.
Wählen Sie Ihren voraussichtlichen Monatsbedarf. Sie sehen sofort, welcher Vorteil typischerweise relevant wird – die verbindliche Bestpreisprüfung erfolgt bei Ihrer Anfrage.
10 % Preisvorteil auf die ersten 10 Stunden – einmalig je Neukunde.
Ab 10 Std./Monat 5 %, ab 20 Std. 8 %, ab 40 Std. 10 % – sofern der jeweilige Stundenumfang pro Monat erreicht wird.
100 € für Sie · 50 € Startguthaben für Neukunden. Beide Gutschriften werden erst nach den jeweiligen Leistungsschwellen freigegeben.
10 % Preisvorteil auf die Leistungen der zweiten betreuten Person im selben Haushalt.
Bedarf, Kosten und mögliche Förderung gemeinsam einordnen – kostenlos und unverbindlich.
Pro Abrechnungszeitraum gilt grundsätzlich nur ein leistungsbezogener Hauptrabatt. Prozentuale Vorteile sind nicht beliebig kombinierbar; maximal 12 % prozentualer Gesamtrabatt.
Bei mehreren möglichen Vorteilen wird die für Sie günstigste zulässige Variante berücksichtigt. Guthaben sind nicht bar auszahlbar.