TRANSPARENT & VERSTÄNDLICH

Vorteilsbedingungen

Hier finden Sie die Voraussetzungen unserer Vorteile in klarer Sprache. Auf der Vorteilsseite zeigen wir den Nutzen kurz; hier erklären wir, wann ein Vorteil entsteht, wie er verrechnet wird und welche Grenzen gelten.

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START10 %

Kennenlernvorteil

  • Gilt einmalig für Neukunden.
  • 10 % Preisvorteil auf die ersten insgesamt 10 tatsächlich erbrachten Stunden.
  • Werden die 10 Stunden auf mehrere Abrechnungen verteilt, gilt der Vorteil nur auf die jeweils noch offenen Stunden des 10-Stunden-Kontingents.
  • Keine Barauszahlung.
MEHR5 / 8 / 10 %

Vorteil bei regelmäßigem Monatsumfang

  • Ab 10 tatsächlich abgerechneten Stunden im Monat: 5 %.
  • Ab 20 Stunden im Monat: 8 %.
  • Ab 40 Stunden im Monat: 10 %.
  • Maßgeblich ist der tatsächlich abgerechnete Leistungsumfang des jeweiligen Abrechnungsmonats; nicht genutzte Stunden werden nicht in Folgemonate übertragen.
EMPFEHLEN150 € Gesamtvorteil

100 € für Sie · 50 € Startguthaben für Neukunden

  • Die Empfehlung muss dem geworbenen Neukunden eindeutig zugeordnet werden können; Eigenempfehlungen sind ausgeschlossen.
  • 50 € Startguthaben für den Neukunden: Freigabe erst, wenn insgesamt 10 Stunden tatsächlich erbracht und abgerechnet wurden. Das Guthaben wird ab der folgenden Abrechnung verrechnet.
  • Ist eine folgende Rechnung niedriger als das verbleibende Guthaben, bleibt der Restbetrag als Guthaben bestehen.
  • 100 € Betreuungsguthaben für den Empfehlenden: Freigabe erst, wenn der geworbene Neukunde insgesamt 20 Stunden vollständig bezahlt hat.
  • Guthaben sind personenbezogen, nicht übertragbar und nicht bar auszahlbar.
FAMILIE10 %

Familienvorteil

  • Gilt für die zweite betreute Person im selben Haushalt.
  • 10 % Preisvorteil auf deren berechtigte Unterstützungsleistungen.
  • Die Personen müssen im System demselben Haushalt eindeutig zugeordnet sein.
BERATUNG0 €

Kostenloses Erstgespräch

  • Das erste Gespräch zur Bedarfsklärung sowie zur Orientierung zu Kosten und möglichen Förderwegen ist kostenlos und unverbindlich.
  • Eine kostenlose Erstberatung begründet keinen Anspruch auf weitere kostenlose Leistungen.
SEPA2 %

SEPA-Vorteil

  • 2 % Preisvorteil bei gültigem SEPA-Lastschriftmandat.
  • SEPA kann zusätzlich zu einem Hauptrabatt berücksichtigt werden, soweit die Grenze von insgesamt 12 % prozentualem Vorteil nicht überschritten wird.
  • Bei Widerruf oder Wegfall des Mandats entfällt der SEPA-Vorteil für zukünftige Abrechnungen.
TREUE2 Std.

Treuevorteil

  • Nach sechs aufeinanderfolgenden Monaten mit laufender Betreuung werden zwei Gratisstunden als Stunden-Guthaben freigegeben.
  • Das Guthaben wird bei einer geeigneten Folgeabrechnung berücksichtigt und nicht bar ausgezahlt.
VORAUSBUCHUNG5 %

Planungsvorteil

  • 5 % Preisvorteil bei verbindlicher Vorausbuchung eines abgestimmten Leistungsumfangs für drei Monate.
  • Der Vorteil gilt nur für den verbindlich vereinbarten Zeitraum und Leistungsumfang.

Bestpreis- und Kombinationsregel

  • Mehrere leistungsbezogene Prozentvorteile werden nicht beliebig addiert. Grundsätzlich wird der für die konkrete Abrechnung günstigste zulässige Hauptrabatt verwendet.
  • Der SEPA-Vorteil kann zusätzlich berücksichtigt werden; der prozentuale Gesamtvorteil ist auf 12 % begrenzt.
  • Guthaben werden erst nach den Prozentvorteilen verrechnet.
  • Bereits verbrauchtes Guthaben wird nicht erneut gewährt. Stornierungen und Rechnungskorrekturen werden systemseitig nachvollziehbar zurückgerechnet.
  • Sonderaktionen gelten nur, wenn sie ausdrücklich freigegeben und mit eigener Laufzeit bzw. Voraussetzung veröffentlicht wurden.
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