Kennenlernvorteil
10 % Preisvorteil auf die ersten 10 Stunden – einmalig je Neukunde.
Wenn regelmäßige Hilfe im Alltag notwendig wird, sollten Pflegegrad, vorhandene Versorgung und praktische Alltagshilfe zusammen betrachtet werden. artemicare ergänzt bestehende Pflege durch klar abgegrenzte Unterstützung im Haushalt, bei Wegen und in der Alltagsorganisation.
Pflegebedürftigkeit betrifft meist den gesamten Tagesablauf. Neben medizinischer oder pflegerischer Versorgung entstehen viele praktische Aufgaben: Haushalt, Einkäufe, Termine, Begleitung, Ordnung und Kommunikation mit Angehörigen.
artemicare übernimmt nicht-medizinische Aufgaben planbar und mit klarer Leistungsabgrenzung. Das kann bestehende Pflegearrangements stabilisieren und Angehörige entlasten.
Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse festgestellt. Er ist Grundlage für verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung.
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Anschließend erfolgt die Begutachtung; über den Pflegegrad entscheidet die Pflegekasse.
Offizielle Information ↗131 € EntlastungsbetragBei Pflegegrad 1 bis 5 kann der monatliche Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützungsangebote relevant sein.
Mehr erfahren →Nächster SchrittPflegegrad, Wohnsituation und wichtigste Belastungen kurz erfassen. Danach lässt sich festlegen, welche praktischen Aufgaben sinnvoll ergänzt werden können.
Unterstützung anfragen →Für Anspruch und Erstattung ist die Pflegekasse maßgeblich; artemicare unterstützt bei der praktischen Alltagsorganisation.
Offizielle Informationen zu Voraussetzungen und Verfahren.
Offizielle Information ↗Entlastungsbetrag131 € monatlichOffizielle Informationen zur Unterstützung im Alltag.
Offizielle Information ↗AngehörigeEntlastung organisierenPlanbare Einsätze und klare Rückmeldung.
Mehr erfahren →PraxisUnterstützung planenHaushalt, Begleitung und Entlastung passend kombinieren.
Mehr erfahren →Klare Vorteile ohne Rechenarbeit. Wir berücksichtigen automatisch die für Sie beste verfügbare Variante.
Wählen Sie Ihren voraussichtlichen Monatsbedarf. Sie sehen sofort, welcher Vorteil typischerweise relevant wird – die verbindliche Bestpreisprüfung erfolgt bei Ihrer Anfrage.
10 % Preisvorteil auf die ersten 10 Stunden – einmalig je Neukunde.
Ab 10 Std./Monat 5 %, ab 20 Std. 8 %, ab 40 Std. 10 % – sofern der jeweilige Stundenumfang pro Monat erreicht wird.
100 € für Sie · 50 € Startguthaben für Neukunden. Beide Gutschriften werden erst nach den jeweiligen Leistungsschwellen freigegeben.
10 % Preisvorteil auf die Leistungen der zweiten betreuten Person im selben Haushalt.
Bedarf, Kosten und mögliche Förderung gemeinsam einordnen – kostenlos und unverbindlich.
Pro Abrechnungszeitraum gilt grundsätzlich nur ein leistungsbezogener Hauptrabatt. Prozentuale Vorteile sind nicht beliebig kombinierbar; maximal 12 % prozentualer Gesamtrabatt.
Bei mehreren möglichen Vorteilen wird die für Sie günstigste zulässige Variante berücksichtigt. Guthaben sind nicht bar auszahlbar.